AGB von Hendrik Dodt – CAD Solution

Stand 01/2024

1.Geltungsumfang

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz "AGB") von Hendrik Dodt - CAD Solution (kurz "CAD Solution") gelten für alle Lieferungen und Leistungen von CAD Solution. CAD Solution wird ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB tätig. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen von CAD Solution. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt CAD Solution nicht an, es sei denn, CAD Solution hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsanbahnung, Angebote, Vertragsabschluss, Änderungen und Erweiterungen des Auftrags

Angebote von CAD Solution sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein CAD Solution erteilter Auftrag ist erst dann verbindlich, wenn entweder der Kunde CAD Solution schriftlich bestätigt, dass er mit dem von CAD Solution vorgelegten Angebot einverstanden ist oder CAD Solution selbst den Auftrag dem Kunden mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (per e-Mail, Brief oder Telefax) bestätigt hat.

Zahlen- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen von CAD Solution (z.B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen und Dateien) sind nur annähernd gewichts- oder maßgenau, soweit CAD Solution diese Angaben nicht auf Verlangen des Kunden als verbindlich bestätigt.

Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge, Datensätze oder andere Unterlagen von CAD Solution dürfen ohne Zustimmung von CAD Solution weder vervielfältigt, geändert oder bearbeitet noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen und Daten sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an CAD Solution zurückzugeben.

Der Kunde stellt CAD Solution die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Dateien und das sonstige Datenmaterial auf eigene Kosten jeweils rechtzeitig zur Verfügung. Sämtliche für die Leistungen von CAD Solution erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Freigaben sind vom Kunden zu beschaffen und CAD Solution rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Änderungen bei dem CAD Solution erteilten Auftrag - hierzu zählt auch eine Erweiterung des Auftrags - bedürfen für die Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CAD Solution (per E-Mail, Brief oder Telefax) und führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen und zu einer entsprechenden Anpassung der CAD Solution zustehenden Vergütung.

3. Schulungen durch CAD Solution

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine von CAD Solution durchzuführende Schulung durch eine bestimmte Person (Dozent) vorgenommen wird. CAD Solution behält sich das Recht vor, aus sachlichem Grund Ort und Zeit der Schulung zu ändern.</span></p>

Die im Rahmen von Schulungsmaßnahmen von CAD Solution ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung von CAD Solution vervielfältigt, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, zum Download/Kopieren bereitgestellt oder gewerblich genutzt werden.

CAD Solution haftet nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder einen konkreten Schulungserfolg.

4. Arbeitsvorbereitung

Erstellt CAD Solution im Rahmen der Arbeitsvorbereitung Daten zwecks Implementierung in eine Datenbank, hat der Kunde die von CAD Solution gelieferten Daten vor Implementierung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren.

5. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert oder gelöscht werden.

6. Vergütung

Die Vergütung von CAD Solution für beauftragte und erbrachte Leistungen erfolgt entsprechend dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von Hendrik Dodt – CAD Solution

Im Weiteren trägt der Kunde die bei CAD Solution entstehenden Kosten für Anfahrt (Kilometergeld), Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie sonstige Nebenkosten, die CAD Solution im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag notwendigerweise entstehen. Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen von CAD Solution zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt). Eine verspätete Zahlung ist mit sieben (7) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

Sämtliche Preise von CAD Solution verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe.

7. Gewährleistung, Mängel

CAD Solution verpflichtet sich, den Kundenauftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Bei mangelhafter Leistung ist CAD Solution berechtigt, die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu erledigen.

Ist CAD Solution mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessener Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, CAD Solution eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist CAD Solution auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Das Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn CAD Solution die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat. Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht CAD Solution während der Nachfrist die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei.

Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz anstelle der Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln. Die Höhe des Schadensersatzes ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.

8. Haftungsbeschränkung

Die außervertragliche Haftung von CAD Solution ist auf Fälle des Vorsatzes beschränkt.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von CAD Solution aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

10. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen CAD Solution und dem Kunden können nur schriftlich vereinbart werden. Ein Bestätigungsschreiben bezüglich einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenden Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.

Für das Vertragsverhältnis zwischen CAD Solution und dem Kunden gelten die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von CAD Solution.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was CAD Solution und der Kunde gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an den Vertrag eine unzumutbare Härte für eine andere Partei darstellen würde.

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